Gerichtsurteil:

Gefängniswärter dürfen keinen Sex-Chat betreiben

Web
28.04.2015 09:29
Eine Gefängnisdirektorin hat zwei Vollzugsbeamten in Deutschland das Betreiben eines Erotik-Chats verboten – und ist mit ihrer Entscheidung im Recht. Das entschied das Aachener Verwaltungsgericht, wo sich das Gefängniswärter-Ehepaar über die Entscheidung der Chefin beschwert hatte.

Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Aachen hatte dem Ehepaar die Nebentätigkeit zunächst genehmigt. Als sie aber erfuhr, worum es ging und dass die beiden damit 80.000 Euro im Jahr dazuverdienten, zog sie die Genehmigung wieder zurück.

Dagegen klagten die Eheleute, doch das Gericht wies die Klage ab. Begründung: Die Beamten im sensiblen Sicherheitsbereich könnten sich angreifbar machen, wenn bei den Häftlingen bekannt würde, dass sie im Internet erotische Inhalte verbreiteten.

Außerdem liege der Zuverdienst aus dem Erotikportal über den jährlichen Dienstbezügen. Einnahmen aus einer Nebentätigkeit dürften aber 40 Prozent des Grundeinkommens nicht übersteigen.

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