Die Behörde drohte mit einem förmlichen Verfahren, sollte Google nicht innerhalb von 15 Tagen der Forderung nachkommen. Damit wäre Frankreich das erste Land, das Google in dieser Frage Sanktionen auferlegen könnte. Allerdings darf die CNIL nur Geldstrafen bis zu einer Höhe von 150.000 Euro verhängen.
Google steht seit Jahren in der Kritik von Anwälten und Datenschützern, weil sich der Konzern weigert, persönliche Informationen zu löschen. Im Mai 2014 stärkte der Europäische Gerichtshof jedoch das "Recht auf Vergessen" im Internet.
Demnach muss Google unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Informationen von Europäern aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine entfernen. Google bekräftigte, der Konzern müsse die Vorschrift nur für seine europäischen Internetseiten anwenden.
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