"Kein Alk am Steuer"

Fahrdienst Uber erlässt Verhaltenskodex für Fahrer

Elektronik
26.03.2015 12:43
Der umstrittene US-Fahrdienst Uber will mit einem weltweit gültigen Verhaltenskodex und einem neuen Beirat Sicherheitsbedenken zerstreuen. "Mit mehr als einer Million Fahrten pro Tag in 295 Städten und 55 Ländern ist die ständige Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen und Fahrern das wichtigste Element unserer Arbeit", schrieb Uber-Sicherheitschef Phil Cardenas in einem Blogeintrag.

Der Verhaltenskodex hält die Fahrer nach Angaben des Unternehmens dazu an, örtliche Gesetze und Vorschriften zu befolgen und im Auto weder Alkohol noch andere Drogen zu konsumieren. Uber richtet den Angaben zufolge außerdem weltweit Teams ein, die binnen 24 Stunden auf "Vorfälle" reagieren sollen. "Es handelt sich um besonders geschulte Gruppen, die ernste Sicherheitsbedenken untersuchen und auf diese antworten", erklärte Cardenas. Sie würden "in Regionen rund um den Globus" stationiert.

Außerdem solle ein neues Beratungsgremium für Sicherheitsfragen die Maßnahmen des Unternehmens ständig überprüfen. Uber arbeite zudem daran, die Fahrer besser zu überprüfen und im Falle von Verbrechen enger mit den Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten.

Vergewaltigungsvorwurf in Indien gegen Uber-Fahrer
Hintergrund der neuen Maßnahmen ist insbesondere ein mutmaßlicher Vergewaltigungsfall in Indien. Eine Inderin reichte Ende Jänner in den USA Klage gegen Uber ein, weil sie von einem Fahrer des Unternehmens vergewaltigt worden sei. Nach dem mutmaßlichen Angriff im Dezember wurde der Fahrdienst in der indischen Hauptstadt Neu Delhi verboten.

In Deutschland und weiteren europäischen Ländern ist Uber vor allem wegen seines Angebots UberPop umstritten, bei dem private Fahrer Passagiere gegen Geld mitnehmen. Vermittelt werden die Fahrten über eine Smartphone-App. In der vergangenen Woche untersagte das Landgericht in Frankfurt am Main Uber bundesweit, Fahrten mit Privatfahrern ohne behördliche Beförderungslizenz zu vermitteln. Nach Ansicht der Richter ist ein solches Angebot wettbewerbswidrig.

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