Die Tochter hatte bereits im Mai 2011 ein gefälschtes Facebook-Profil erstellt, um ihre Mitschülerin mit "offen rassistischen, sexuell oder in anderer Weise anstößigen" Postings zu beleidigen, wie ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Georgia jetzt festhielt. Demnach sei der Anschein erweckt worden, dass das Mädchen rassistisch sei, sich in psychologischer Behandlung befinde und Drogen konsumiere.
Die Betroffene hatte sich daraufhin laut einem Bericht des "Atlanta Journal-Constitution" bei der Schuldirektion beschwert, worauf ihre mobbende Mitschülerin zwei Tage vom Unterricht suspendiert wurde. Ihre Eltern wurden über den Vorfall informiert, unternahmen jedoch nichts, um das gefälschte Facebook-Profil zu löschen.
Erst als die Eltern des gemobbten Mädchens im April 2012 eine Klage einreichten, verschwand das Profil nach fast einem Jahr vom Netz. Gegen die Eltern des beklagten Mädchens erging ein Säumnisurteil, gegen das jedoch erfolgreich berufen wurde: Das Berufungsgericht erklärte eine Klage der Eltern des betroffenen Mädchens wegen Verleumdung jetzt für zulässig. Das Verfahren muss nun vor einer niedrigeren Instanz neu aufgerollt werden.
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