Datenschutz

“Europe-v-Facebook”: Gutachten am 24. Juni

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25.03.2015 10:22
Der Rechtsstreit des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen die Übermittlung von Facebook-Daten an die USA geht in drei Monaten in die nächste Runde. Der einflussreiche Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs wird am 24. Juni sein Gutachten in der Causa vorlegen, wie aus der am Dienstag begonnenen Verhandlung hervorgeht.

Die EU-Richter folgen der Meinung des Generalanwaltes in vier von fünf Fällen. Somit könnte es in dem Rechtsstreit noch in diesem Jahr ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs geben. Üblicherweise folgt ein Urteil der Luxemburger Richter drei bis sechs Monate nach dem Schlussantrag des Generalanwaltes. Einen genauen Zeitplan, an den der Gerichtshof gebunden wäre, gibt es aber nicht.

Vor dem Europäischen Gerichtshof haben am Dienstag Verhandlungen über eine Klage von Schrems gegen die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA begonnen. Die EU-Richter müssen entscheiden, ob sich der irische High Court auf das "Safe Harbour"-Abkommen verlassen kann, das den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt.

Nutzerdaten vor US-Überwachung geschützt?
Schrems hatte sich im Juni 2013 mit einer Beschwerde an den irischen Datenschutzbeauftragten gewandt. Die irische Tochterfirma des US-Internetkonzerns Facebook ist für Europa zuständig und speichert die persönlichen Nutzerdaten auf Servern in den USA. Schrems hatte geltend gemacht, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Als Beleg führte Schrems die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über den US-Geheimdienst NSA an.

Der irische Datenschutzbeauftragte lehnte die Beschwerde des österreichischen Aktivisten in Hinblick auf das "Safe Harbour"-Abkommen ab. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2000 festgestellt, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau böten. Gegen die Ablehnung des Datenschutzbeauftragten erhob Schrems Klage beim irischen High Court.

Das oberste Gericht in Irland möchte nun vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob der Datenschutzbeauftragte in Hinblick auf die EU-Grundrechtecharta an die Feststellung der EU-Kommission zu "Safe Harbour" gebunden ist, oder ob er im Lichte der neuen Erkenntnisse eigene Ermittlungen anstellen kann oder muss.

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