Strafmaßnahme

EU belegt iranische Internetpolizei mit Sanktionen

Web
13.03.2013 09:33
Die Europäische Union hat unter anderem die iranische Internetpolizei, Vertreter des staatlichen Medienapparats sowie Richter des Landes auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Das geht aus dem Amtsblatt der EU vom Dienstag hervor. Die EU-Außenminister hatten am Montag bei einem Treffen in Brüssel beschlossen, wegen "ernster Verstöße gegen die Menschenrechte" eine Behörde und neun weitere Vertreter der Regierung in Teheran mit Strafmaßnahmen zu belegen.

Laut EU ist die iranische Internetpolizei unter anderem für die Festnahme des Bloggers Sattar Beheshti ohne Haftbefehl verantwortlich. Dem Amtsblatt zufolge wurde Beheshti im vergangenen November von der Internetpolizei im Gefängnis zu Tode gefoltert. Zu Jahresbeginn 2012 verhängte die Einheit neue Bestimmungen für Internetcafés: Demnach müssen die Nutzer persönliche Daten angeben, die von den Betreibern ebenso wie das Protokoll der besuchten Seiten im Netz und Videoaufzeichnungen aufgehoben werden müssen.

Der Leiter der im Jänner 2011 gegründeten Behörde war bereits von der EU gelistet, nun belegt sie auch den Chef der "Kommission für die Ermittlung krimineller Inhalte", Abdolsamad Khoramabadi, mit einem Einreiseverbot sowie einer Vermögenssperre. Khoramabadi und seine Behörde werden von der EU dafür verantwortlich gemacht, "aktiv" am Tod des Bloggers Beheshti beteiligt gewesen zu sein. 

Aufgaben der Regierungskommission sind Internetzensur und Ermittlungen gegen "Cyberkriminalität". Unter Khoramabadi wurden der EU zufolge aber "eine Reihe vager Kriterien" aufgestellt, nach denen auch die Veröffentlichung von Inhalten als Straftat zählt, wenn "die vom Regime für unangemessen gehalten werden". So soll Khoramabadi etwa dafür verantwortlich sein, dass im vergangenen September zahlreiche Internetseiten der Opposition und von Menschenrechtsorganisationen sowie Zeitungen im Netz, Blogs und die Suchmaschine Google blockiert wurden.

Auch Richter und Staatsanwälte mit Sanktionen belegt
Ebenfalls von der EU gelistet werden drei Richter sowie zwei Staatsanwälte. Außerdem wird der Chef der Gefängnisses Evin in der Hauptstadt Teheran, Ali Ashraf Rashidi Aghdam, mit Sanktionen belegt. Unter seiner Leitung haben sich den Angaben zufolge die Haftbedingungen verschlechtert und die Berichte über die Misshandlung von Häftlingen gehäuft.

Zudem nimmt die EU zwei Vertreter des staatlichen Medienapparats ins Visier, die zusammen mit den staatlichen Sicherheitsbehörden dafür verantwortlich gemacht werden, dass erzwungene Geständnisse von Häftlingen im Fernsehen ausgestrahlt wurden. Durch den EU-Beschluss ist den Regierungsvertretern die Einreise in die EU verboten, zudem werden ihre Vermögen in der Europäischen Union gesperrt.

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