Auch eine "möglicherweise geplante Festplattenabgabe auf Smartphones" wurde am Donnerstag in einer Aussendung des Mobilfunkanbieters als Grund für die Preiserhöhung genannt. Wirksam wird die Änderung ab 20. Oktober, Betroffene sollen zuvor per Brief informiert werden. Kunden haben aufgrund der einseitigen Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht.
"Servicepauschale" für alle
Auf Nachfrage teilte Drei mit, dass künftig auch jene Kunden eine "Servicepauschale" zahlen müssen, die bisher davon verschont waren. Außerdem behält sich Drei das Recht vor, die Grundgebühr jährlich an den Verbraucherpreisindex anzupassen - falls das nicht ohnehin schon jetzt der Fall ist. "Selbst nach der Anpassung sind diese Tarife aber immer noch sehr attraktiv", ist der Anbieter überzeugt.
Erst vor wenigen Wochen hatte Drei mit einer Vertragsänderung für viel Ärger in sozialen Netzwerken gesorgt. Der "SixBack"-Tarif wurde eingestellt, obwohl er in einer Presseaussendung damit beworben worden war, "ein Leben lang" zu gelten.
RTR: Handys können kostenlos mitgenommen werden
Die Regulierungsbehörde RTR weist indes darauf hin, dass Mobilfunkkunden, die aufgrund einer Vertragsänderung das Sonderkündigungsrecht nützen, ihr durch Vertragsabschluss günstig erworbenes Handy ohne Mehrkosten behalten können. "Auch bei einer vereinbarten Mindestvertragsdauer erwachsen dem Teilnehmer in diesem Fall keine Kosten und Endgeräte können kostenlos mitgenommen werden."
Dass die Netzbetreiber einseitig die Vertragsbedingungen ändern können, ist durch das Telekommunikationsgesetz gedeckt. "Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen", hieß es am Donnerstag von der Behörde.
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