Inoffizielle Liste

Diese Firmen speichern unsere Daten “auf Vorrat”

Elektronik
16.04.2012 10:01
Nach dem Start der Vorratsdatenspeicherung am 1. April ist immer noch nicht klar, welche Telekom- und Internetanbieter tatsächlich "auf Vorrat" Daten speichern. Da sich die zuständige Ministerin Doris Bures laut ARGE Daten nach wie vor weigert, die speicherpflichtigen Anbieter bekannt zu geben, hat die österreichische Gesellschaft für Datenschutz nun kurzerhand selbst eine Liste der speicherpflichtigen Anbieter veröffentlicht.

"Es handelt sich um eine erste inoffizielle Liste, die auf Basis unserer Recherchen erstellt wurde. Sie ist leider noch nicht vollständig und wir können auch nicht ausschließen, einzelne Unternehmen irrtümlich aufgenommen zu haben. Fehler werden jedoch unverzüglich korrigiert“, erklärte Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten und Mitglied des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt. Die Maßnahme sei jedoch notwendig, da sich Ministerin Bures als verantwortliches Organ bisher weigere, die speicherpflichtigen Anbieter bekannt zu geben.

Da nicht alle Telefon- und Internetanbieter speicherpflichtig sind, hat die ARGE Daten zwei Listen mit den vermutlich speicherpflichtigen und nicht-speicherpflichtigen Anbietern angelegt. Im Zweifel, so der Rat des Datenschützers, sollten Bürger eine Auskunft einholen. "Jeder Bürger hat das Recht, kostenlos zu erfahren, welche Vorratsdaten über ihn gesammelt werden und auch an wen sie weitergegeben werden."

Die Auskunft sei beim Telefon- oder Internetanbieter einzuholen – einen entsprechenden Musterbrief veröffentlichte die ARGE Daten auf ihrer Website. Sollte die Auskunft nicht den Erwartungen entsprechen, könne eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission eingebracht werden. Auch dazu wurde ein entsprechender Musterbrief vorbereitet.

Bei Verdacht einer fehlenden Datenschutzgenehmigung sollten Bürger bei jener Bezirkshauptmannschaft bzw. jenem Magistrat, wo der Telefon- oder Internetanbieter seinen Sitz hat, eine Anzeige erstatten, empfiehlt die ARGE Daten weiter und bietet zugleich Unterstützung bei entsprechenden Verfahren an.

Zeger: "Es mutet einigermaßen befremdlich an, dass unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung zwar alle Bürger pauschal unter Verdacht gestellt werden, die Behörden selbst sich aber um gesetzliche Auflagen nicht kümmern. Seit 1. April ist de facto die Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig unterwegs. Bis Klärung aller offenen Rechtsfragen sollten daher keine Daten auf Vorrat gespeichert werden."

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele