Die Verbraucherschützer hatten Facebook bereits Ende Februar wegen 19 Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln abgemahnt, die sie für unzulässig halten. Facebook wies die Vorwürfe umgehend zurück: Das Unternehmen sei sich sicher, dass die seit Ende Jänner geltenden neuen Nutzungsbedingungen den Gesetzen entsprächen.
Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. Zudem bemängeln die Verbraucherschützer die Klarnamenpflicht sowie diverse Voreinstellungen, die von den Nutzern erst rückgängig gemacht werden müssten. So sehen sie ein Problem darin, dass das Auffinden durch Suchmaschinen wie Google bereits voreingestellt ist - genauso wie der Kreis der Nutzer, die Beiträge eines neuen Mitglieds sehen können.
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