Datenschutzreform

Das bedeuten die EU-Datenschutzregeln für Nutzer

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15.06.2015 12:38
Wer das Internet nutzt, soll künftig einen besseren Schutz für seine persönlichen Daten erhalten. Das ist das Ziel der neuen Datenschutzreform der EU. Die umstrittene Neuregelung wurde mehr als drei Jahre lang diskutiert, dann gab die NSA-Affäre der Debatte neuen Schwung. Nun liegt ein Papier von mehr als 260 Seiten auf dem Tisch, das die EU-Justizminister am Montag beschlossen. Allerdings muss das Europaparlament den neuen Regeln noch zustimmen, die Parlamentarier verlangen mehr Schutz für die Konsumenten. Das bedeutet die Reform für die Bürger:

Warum braucht Europa neue Datenschutzregeln?
Weil die bisherigen aus dem Jahr 1995 stammen - also aus einer Zeit, als weniger als ein Prozent der Europäer das Internet nutzte. Seitdem haben die EU-Staaten die Vorgaben unterschiedlich umgesetzt, es ist ein Flickenteppich entstanden. Der digitale Alltag hat neue Fragen aufgeworfen. Die EU-Kommission hat deshalb im Jänner 2012 eine Reform vorgeschlagen, um den Schutz der Privatsphäre im Internet zu verbessern.

Was bedeutet das für Verbraucher?
Sie können ihre Rechte leichter und in allen 28 EU-Staaten durchsetzen. Haben Online-Unternehmen ihren Sitz außerhalb des Landes, war es bisher kompliziert: Mit einer Beschwerde etwa gegen das soziale Netzwerk Facebook, das seinen Europasitz in Irland hat, musste sich ein Verbraucher bisher an den irischen Datenschutzbeauftragten wenden. Künftig kann er dies beim nationalen Beauftragten tun, der Kontakt zu seinem irischen Kollegen aufnimmt.

Was ändert sich für Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook?
Sie müssen eindeutig zustimmen, dass sie mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind - oder dass sie dies ablehnen. Konsumenten bekommen überdies das Recht auf Mitnahme von Daten wie Mails, Fotos oder Kontakten. Wer etwa von Facebook zu Google+ wechselt, dem muss Facebook seine persönlichen Daten mitgeben. Das EU-Parlament fordert, dass künftig zusätzlich Symbole verständlich erklären, was mit den Daten passiert. Der EU-Ministerrat hat dies aber nicht vorgesehen.

Haben Nutzer ein "Recht auf Vergessen"?
Ja. Sie sollen das Recht haben, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen. Sie können auch von Suchmaschinen wie Google verlangen, Verweise bei der Online-Suche zu Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen, zu entfernen.

Können Nutzerdaten jetzt noch beim US-Geheimdienst landen?
Das EU-Parlament verlangt, dass Firmen Daten nicht an Behörden in Nicht-EU-Staaten geben dürfen. Wenn etwa US-Behörden Daten aus Europa verlangen, müsste eine Firma im Voraus die Einwilligung des in Europa zuständigen nationalen Datenschutzbeauftragten einholen. Im Text der EU-Staaten steht dies aber nicht.

Was passiert, wenn Internetkonzerne sich nicht an die Regeln halten?
Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen ihnen hohe Strafen von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Das EU-Parlament verlangt sogar Bußgelder von bis zu fünf Prozent oder 100 Millionen Euro. Damit sollen vor allem Internetriesen wie Google oder Facebook abgeschreckt werden, auf die Milliardenstrafen zukämen. Die Regeln würden nämlich auch für US-Firmen gelten.

Gibt es Kritik an den Vorschlägen?
Ja, große Teile der freien Wirtschaft und insbesondere der Internetbranche wettern gegen die neuen Datenschutzregeln. Sie befürchten Fesseln, die ihnen das Geschäft verderben. Der Industrie-Dachverband "Business Europe" warnt vor negativen Folgen für das Wirtschaftswachstum. Das Europabüro vom "Interactive Advertising Bureau" mit Google als Mitglied wirft der EU Realitätsferne vor.

Warum stimmte Österreich gegen den Entwurf?
Justizminister Wolfgang Brandstetter begründet dies mit dem sehr hohen geltenden Datenschutzniveau in Österreich. Dieses dürfe nicht verwässert werden. Konkret stößt sich Österreich daran, dass das Prinzip der "Datensparsamkeit", also die Maxime, so wenig Daten wie möglich zu sammeln, im aktuellen Entwurf gegenüber 1995 aufgeweicht wurde. Zudem sieht die neue Verordnung die Möglichkeit der Datenweitergabe an Drittstaaten auch ohne die Zustimmung der betroffenen Person vor, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Zu wenig Klarheit moniert Österreich auch in der Frage der Verwendung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen oder wenn es um Bonitätsdatenbanken von Schuldnern geht.

Wie geht es jetzt weiter?
Nach der Entscheidung der EU-Staaten muss noch ein Kompromiss mit dem Europaparlament gefunden werden. EU-Diplomaten erwarten frühestens bis Jahresende eine Einigung. Die Verordnung gilt nach zwei Jahren Übergangszeit in allen EU-Staaten.

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