Apple argumentierte laut einem Bericht des "Sydney Morning Herald", dass die Bezeichnung "DOPi" – rückwärts gelesen "iPOD" – täuschende Ähnlichkeit mit dem eigenen Produkt aufweise und die Konsumenten nicht zuletzt durch das kleingeschriebene "i" in der Produktbezeichnung in die Irre geführt würden.
Das australische Markenamt zeigte sich von dieser Argumentation jedoch unbeeindruckt und urteilte, dass das "i" nicht zu schützen ist. Auch konnte das Schiedsgericht nicht davon überzeugt werden, dass die Konsumenten bei "DOPi" unweigerlich an Produkte aus dem Hause Apple denken.
Wholesale Central darf sein Zubehör demnach weiterhin unter der Marke "DOPi" verkaufen. Eigenen Angaben zufolge steht die Abkürzung für "Digital Options and Personalised Items".