Jeffrey Macesin hatte die Smartwatch laut eigenen Angaben verwendet, um die Songauswahl zu ändern, als ihn ein Streifenpolizist rechts ranwinkte - und zur Kasse bat. Denn dem Gesetz nach, so die Begründung, dürfe niemand während des Fahrens "Geräte mit Telefonfunktion in der Hand" nutzen, wie "CTV News" berichtet. Macesin hält dagegen: "Die Apple Watch befindet sich am meinem Handgelenk."
Der kanadische Verkehrsrechtsexperte Avi Levy räumt ein, dass die Gesetzlage nicht eindeutig ist. "Es war nur eine Frage der Zeit, bis wir einen Fall wie diesen haben." Für den Anwalt ist die Apple Watch allerdings per Definition kein Handy, sondern vielmehr ein "Bluetooth-Gerät, das mit dem Mobiltelefon kommuniziert". Und Bluetooth-Geräte seien nun mal gesetzlich erlaubt.
Auch ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer glaubt nicht, dass Smartwatches unter das Handyverbot fallen und somit eine Anhaltung rechtfertigen. Ausnahme: "Wer abgelenkt ist und Fehler macht, kann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", so Hoffer gegenüber krone.at. Dem Gesetz nach seien sämtliche Nebentätigkeiten am Steuer verboten, die den Lenker in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen.
Ähnlich geartete Fälle aus Österreich sind dem Juristen derzeit jedenfalls nicht bekannt. Sollte sich die Nutzung von Smartwatches während der Fahrt jedoch zu einer "Landplage" entwickeln, sei nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber bei den Handybestimmungen "nachbessere".
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