Die 31. Zivilkammer gab damit einer Unterlassungsklage der von zahlreichen Wirtschaftsunternehmen getragenen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt, die am Donnerstag über den Fall berichtete. Amazon war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Im Prozess hatte das Unternehmen laut Urteil zunächst argumentiert, dass es sich bei den genannten Fällen - eine Damenbluse aus Polyester, ein Teppichreiniger und ein Multi-Öl - um bedauerliche Bagatellfälle handle, was in dem Riesensortiment mit Millionen Artikeln schon einmal vorkommen könne.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht, sondern hielt Amazon vor, nicht ausreichend nach der Fehlerquelle im Datenaustausch mit seinen Lieferanten gesucht zu haben. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
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