Klage gegen T-Mobile

Abschlagszahlung bei Anbieterwechsel gesetzwidrig

Elektronik
24.07.2014 11:18
Wer trotz Vertragsbindung seinen Handyanbieter wechselt, muss zwar die Grundentgelte für die restliche Vertragslaufzeit bezahlen, eine zusätzliche "Abschlagszahlung" darf der alte Mobilfunkanbieter aber nicht verlangen - das hat der Oberste Gerichtshof nun entschieden und damit einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation gegen T-Mobile stattgegeben.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von T-Mobile für die Marke tele.ring fand sich unter anderem die Klausel: "Weiters verrechnen wir Ihnen eine Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte für Vorteile (z.B. Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift), die wir Ihnen bei Vertragsabschluss oder bei Abgabe eines weiteren Kündigungsverzichtes gewährt haben."

Diese zusätzliche Vertragsstrafe sei für Kunden - so der OGH - gröblich benachteiligend und überraschend. Die Klausel sei daher gesetzwidrig und unwirksam. In der Vergangenheit rechtswidrig kassierte Beträge müssen vom Mobilfunker zurückgezahlt werden, teilte der VKI am Donnerstag in einer Aussendung mit. Das passiert aber nicht automatisch, sondern muss von den betroffenen Kunden ausdrücklich verlangt werden.

"Diese Abschlagszahlungen haben nur einen Sinn: den Wechsel zu anderen Anbietern zu erschweren", kritisierte der Leiter des Bereichs Recht im VKI, Peter Kolba, in einer Aussendung.

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