Ab nun strengere Regeln für Cookies in der EU

29.05.2012, 11:54
Ab nun strengere Regeln für Cookies in der EU (Bild: thinkstockphotos.de)
Foto: thinkstockphotos.de
Cookies sind im Internet so nützlich wie umstritten: Einerseits ermöglichen sie zum Beispiel, auf einer Website angemeldet zu bleiben, andererseits kann der Nutzer damit zu Werbezwecken ausspioniert werden. Seit Samstag gelten in der EU nun strengere Regeln für Website- Betreiber: Die Nutzer müssen dem Setzen von Cookies zustimmen bzw. dies ablehnen können. Über die Umsetzung herrscht allerdings noch Verwirrung.

Die überarbeitete Datenschutzrichtlinie  der EU soll für mehr Datenschutz und Information beim Nutzer sorgen: Wer eine Website besucht, muss künftig vom Betreiber aktiv darüber aufgeklärt werden, ob Cookies gesetzt werden und zu welchem Zweck.

Auch die Frage, ob die Daten gesammelt und später erneut ausgelesen werden, müssen Website- Betreiber künftig beantworten. Der Nutzer muss außerdem darüber informiert werden, was passiert, wenn er die Annahme von Cookies verweigert.

Aktive Zustimmung - oder doch nicht?

Wie die neue Datenschutzrichtlinie allerdings konkret umgesetzt werden muss, darüber herrscht bereits seit Monaten Verwirrung. So ist zum Beispiel unklar, ob User auch dann aktiv zustimmen müssen, wenn sie eine Website immer wieder besuchen. In Großbritannien etwa hat die zuständige Behörde ICO verfügt, dass die Nutzer bei wiederholtem Ansurfen einer Seite offenbar zufrieden mit dem Angebot sind - dies sei als implizite Zustimmung zum Cookie- Einsatz zu werten. Eine aktive Aufklärung durch den Website- Betreiber sei daher in einem solchen Fall nicht nötig.

Umsetzung lässt auf sich warten

Auch ist nicht klar definiert, ob die Nutzer zustimmen müssen oder ob es genügt, eine "Opt- out"- Möglichkeit bereitzustellen. Hierbei werden Cookies automatisch gespeichtert, so lange der Nutzer dies nicht ausdrücklich verbietet. Ob all dieser Unklarheiten lässt die Umsetzung der neuen Datenschutzrichtlinie auf vielen Websites noch auf sich warten.

Wer bis dahin sichergehen möchte, dass ohne seine Zustimmung keine Cookies gespeichert werden, kann dies in seinem Webbrowser einstellen.

bge
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