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Das sind die Details zur neuen Flugsteuer

27.10.2010, 18:06
Das sind die Details zur neuen Flugsteuer
Die neue österreichische Flugticketsteuer wird im zweiten Quartal 2011 wirksam. Wie aus dem am Mittwochabend ausgeschickten Begutachtungsentwurf hervorgeht, gilt die neue Steuer auf Tickets für Abflüge nach dem 31. März 2011. Außerdem bleibt - wie in Deutschland - der Transferverkehr von der Steuer ausgenommen.

Es wird drei Steuersätze geben, gestaffelt nach der Entfernung vom Abflugsort. Für Kurzstreckenflüge, also im Wesentlichen für Flüge innerhalb Europas, sind es acht Euro pro Ticket. Das sind etwa Flüge von Wien nach Deutschland, Dänemark, Belgien, in die Türkei oder an die wichtigsten Destinationen in Osteuropa.

20 Euro pro Ticket sind für Mittelstreckenflüge zu berappen. Das sind u.a. Ziele im Nahen und Mittleren Osten, darunter Ägypten, viele andere Ziele in Afrika oder im Osten an der Grenze zu Asien (z.B. Kasachstan). Für Langstreckenflüge werden 35 Euro Steueraufschlag wirksam.

Wer Pech hat, muss doppelt zahlen

Eine Fernreise für eine vierköpfige Familie verteuert sich demnach um 140 Euro. Zwar muss die Steuer nur für den Hinflug entrichtet werden - doch wer in ein Land reist, in dem es ebenfalls eine Abflugsteuer gibt, muss auch dort zahlen und wird somit doppelt belastet. Deutschland hat eine ähnliche Abgabe mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2011 beschlossen. Hier werden je nach Zielort acht, 25 oder 45 Euro fällig.

In beiden Staaten nützt es übrigens nichts, jetzt noch schnell zu buchen, um sich die Steuer zu ersparen. Denn die Abgabe wird unabhängig vom Buchungsdatum erhoben.

Airlines wollen Steuer voll auf Passagiere abwälzen

Abgabenpflichtig sind in beiden Ländern die Flughäfen, die die Steuer ans Finanzamt abführen und von den Fluggesellschaften einfordern müssen. Die Airlines haben bereits angekündigt, die Steuer auf die Kunden abzuwälzen. Fliegen wird damit teurer.

Wer einen Langstreckenflug von Österreich mit Umsteigen in einer anderen europäischen Stadt bucht, für den gilt naturgemäß der gesamte Langstrecken- Steuersatz und nicht bloß der Kurzstrecken- Tarif zum Umsteige- Flughafen. Basis ist jeweils der Abflugsort in Österreich mit End- Destination.

Wenige Ausnahmen bringen Kunden nichts

Der Transferverkehr bleibt von der Steuer ausgenommen, auch medizinische Transporte oder humanitäre Beförderungen werden nicht besteuert. Ausgenommen sind auch Babys und Kleinkinder bis zwei Jahre und die Crews. Abflüge nach "nicht plangemäßen Landungen" werden ebenfalls nicht mit dieser neuen Extrasteuer belegt.

Diese Ausnahmen dürften allerdings auf die meisten Kunden wenig bis gar keine Auswirkungen haben.

Ryanair stellt Flüge ein

Als Konsequenz auf die deutsche Flugsteuer hat der irische Billigflieger Ryanair bereits mit massiven Streckenstreichungen reagiert. An der wichtigsten deutschen Basis am Hunsrück- Flughafen Hahn in Rheinland- Pfalz sollen neun Verbindungen eingestellt werden - was etwa 30 Prozent der Flüge pro Woche im Sommer entspricht. Flüge nach Berlin werde es schon von Jänner an nicht mehr geben. Zu den eingestellten Verbindungen zählt auch jene nach und von Klagenfurt.

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