Positiv überrascht nahm ich den Leserbrief von Frau Weinberger zur Kenntnis, die den rechtschaffenen Bürgern angesichts der explodierenden Ost-Kriminalität rät, sich Waffen anzuschaffen und diese zur erlaubten Notwehr im eigenen Heim bereitzuhalten.
Da in unseren Medien üblicherweise nur weltfremde Waffengegner zu Wort kommen, die uns Bürger wehrlos machen und der Gnade der Verbrecher ausliefern wollen, danke ich der "Krone" für diese Veröffentlichung ganz besonders.
Ich möchte noch ergänzen, dass für Gewehre und Flinten kein waffenrechtliches Dokument nötig ist. Jeder volljährige, unbescholtene Staatsbürger darf sich eine solche Waffe beim Büchsenmacher kaufen und nach drei Tagen abholen. Leider wird sich das, Dank der neuen EU- Waffenrechts- oder besser Verbrecherschutzrichtlinie, bald ändern, daher sollte man mit dem Kauf nicht zu lange warten, wenn einem das eigene Leben und Eigentum lieb sind. Denn im Notfall kommt die Polizei zwar binnen Minuten, aber oft zählen Sekunden...
Mag. C. L., Wien
erschienen am Di, 18.12.