Die Vertreibung der guten alten Glühlampen aus den heimischen Wohnungen erfolgt gemäß EU- Vorschrift schrittweise: Im September 2009 musste die 100- Watt- Glühbirne dran glauben, ein Jahr darauf die 75- Watt- Birne, im September 2011 war die 60- Watt- Birne dran, im September 2012 folgen die ürbrigen Glühbirnen.
Begründet wurde dies alles mit der Überlegung, dass die sogenannten "Energiesparlampen" (technisch: "Kompaktleuchtstofflampen") bis zu 80 Prozent weniger Strom als Glühlampen verbrauchen. Denn der Großteil des Stroms, den herkömmliche Glühlampen benötigen, fließt nicht in die Lichterzeugung – das sind nur etwa fünf Prozent -, sondern wird in (nutzlose) Wärme umgewandelt.
Mit dem Umstieg auf Energiesparlampen soll jeder Haushalt pro Jahr rund 215 Kilogramm CO2 einsparen. Kritiker halten allerdings dagegen, dass lediglich magere 1,5 Prozent des Gesamt- Energieverbrauchs von Haushalten (inklusive Heizung) aus der Lichterzeugung hervorgehen – also das mögliche Einsparungspotential im Vergleich zum Aufwand nur als mager bezeichnet werden kann. Zusätzlich sorgen unterschiedliche (Licht- )Qualitäten und nicht zuletzt das Quecksilber in den Energiesparlampen für heftige Kritik.
Und eben diese mögliche Quecksilber- Belastung spielt für jeden Einzelnen eine Rolle, wenn so eine Energiesparlampe zu Bruch geht oder entsorgt werden muss. Denn hier müssen spezielle Sicherheitsbedingungen und Entsorgungsvorschriften beachtet und eingehalten werden.
Vorweg: Es gibt heute eine Vielzahl von Energiesparlampen unterschiedlichster Preiskategorien und Qualitäten. Gemeinsam ist allen, dass jede dieser Lampen einen (unterschiedlich hohen) Quecksilberanteil besitzt.
Zerbricht eine solche Lampe, gibt es daher in jedem Fall eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, wobei es allerdings einen großen Unterschied macht, ob die Lampe in aus- oder eingeschaltetem Zustand zu Bruch geht.
Wird versehentlich eine ausgeschaltete Lampe zerbrochen, so besteht aufgrund der geringen Menge an Quecksilber laut Fachleuten grundsätzlich keine akute Gesundheitsgefahr. Trotzdem wird empfohlen, für einige Minuten kräftig zu lüften, den Raum samt eventueller Haustieren sicherheitshalber zu verlassen und die Türen zu schließen.
Wichtig: Keinesfalls einen Staubsauger benutzen, um die Lampenreste zu entfernen!
Mit einem Staubsauger können die Quecksilbertröpfchen noch feiner verteilt werden und in die Atemluft gelangen. Es gibt einige Energiesparlampen, die das Quecksilber in Form von Amalgam binden, sofern die Lampe ausgeschaltet ist, und daher überhaupt kein Quecksilber in die Atemluft gelangen kann.
Nach dem Lüften die Lampenreste vorsichtig mit einem steifen Karton auf ein Stück Papier wischen. Die Stelle, an der die Lampe zerbrochen ist, mit einem nassen Tuch reinigen.
Die Lampenreste, Karton, Papier und Wischtuch in einen verschließbaren Behälter geben und diesen bei einer Problemsammelstelle abgeben.
Ist die Lampe in eingeschaltetem Zustand zerbrochen, müssen zusätzliche Sicherheitsvorkehren getroffen werden. So sollte der Raum sofort nach Öffnen der Fenster verlassen und die Türen zu diesem Raum geschlossen werden. Die Lüftungsdauer beträgt mindestens eine halbe Stunde, Heizung oder Klimageräte sollten in diesem Zeitraum abgeschaltet werden.