Thermische Sanierung

Sanierungsscheck 2014: Das sollten Sie wissen

Wohnkrone News
18.03.2014 15:57
Es wird wieder kräftig gefördert. Zumindest, wenn es um thermische Sanierungen geht. Deutlich später als im vergangenen Jahr ist Anfang März der offizielle Startschuss zum "Sanierungsscheck 2014" gefallen. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es kaum wesentliche Änderungen. Das gesamte Fördervolumen für 2014 beträgt 100 Millionen Euro, davon 70 Millionen Euro für den privaten Bereich und 30 Millionen für Betriebe.

Laut Bundesinnung Bau besteht österreichweit ein Sanierungspotential von 2,4 Millionen Wohnungen, davon sind fast die Hälfte Eigenheime. Angesichts dieser gewaltigen Zahl nehmen sich selbst die in Aussicht gestellten 70 Millionen Euro für den Privatbereich vergleichsweise bescheiden aus. Ein lukrativer Anstoß und eine finanzielle Hilfestellung für die Durchführung von Maßnahmen der thermischen Sanierung sind sie aber allemal. Denn thermische Sanierung nützt nicht nur der Umwelt, sondern verbessert auch deutlich die Wohnqualität – und nicht zuletzt auch den Wert der Immobilie.

Neu: Erleichterungen im mehrgeschoßigen Wohnbau
Die wichtigste Neuerung beim Sanierungsscheck 2014 betrifft Erleichterungen für Sanierer im mehrgeschoßigen Wohnbau. Verpflichtet sich der Vermieter, die thermischen Sanierungsmaßnahmen ohne Mietzins-/Entgelterhöhung durchzuführen, benötigt man für die Antragstellung nur mehr die Zustimmung der Mietermehrheit (51 Prozent). Bislang konnte nur dann ein Förderantrag gestellt werden, wenn zuvor alle Mieter eine schriftliche Sanierungsvereinbarung mit dem Vermieter abgeschlossen hatten (100 Prozent).

Als zusätzliche Erleichterung wird 2014 auf Sammelanträge umgestellt. Dies soll helfen, die Förderabwicklung zu vereinfachen und vor allem auch zu beschleunigen.

Bisher mussten nämlich Wohnungseigentümer auch bei gebäudebezogenen Maßnahmen selbstständig einen Antrag einbringen, was in der Praxis dazu führte, dass Anträge zu einem Gebäude über einen längeren Zeitraum eintrafen und die Förderung erst nach Vorliegen der letzten Unterlagen bewilligt werden konnte.

Neue Förderkategorie "klima:aktiv-Standard"
Ebenfalls neu beim Sanierungsscheck 2014 ist die Förderungskategorie "Umfassende Sanierung klima:aktiv Standard". Beträgt die Förderung für umfassende Sanierungen bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. 5.000 Euro, so sind es beim neuen "klima:aktiv-Standard" sogar bis zu 30 Prozent bzw. maximal 6.000 Euro. Zur Erlangung sind neben den allgemeinen Fördervoraussetzungen zusätzliche Bedingungen betreffend die Reduktion des Heizwärmebedarfs zu erfüllen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Wohngebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) sowie Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen.

Neben der umfassenden Sanierung sind auch heuer wieder Maßnahmen der Teilsanierung förderfähig: der Tausch der Fenster und Außentüren, die Dämmung der Außenwände und der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs. Wer gleichzeitig auf eine umweltfreundliche Heizanlage wie eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpe, eine Pellets- oder Hackschnitzel-Heizung umsteigt, kann zusätzlich bis zu 2.000 Euro Förderung lukrieren.

Auch 2014 gibt es einen besonderen Zuschlag in der Höhe von 500 Euro für die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen sowie für die Verwendung von Holzfenstern.

Gleichgeblieben ist auch, dass ein neu erstellter Energieausweis in voller Höhe bis zu maximal 300 Euro gefördert wird.

Bei den Fördersummen aus dem Sanierungsscheck 2014 handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren staatlichen Investitionskostenzuschuss, der mit zusätzlichen Landesförderungen kombinierbar ist.

Tipp: Vor allem in den ersten Monaten des neuen Sanierungsschecks bieten viele Unternehmen (z.B. Heizsysteme, Fenster etc.) besonders attraktive Aktionen an, die zusätzlich helfen können, einiges an Geld zu sparen.

Noch einige Hinweise

  • Beratung und Einreichung: Eingereicht werden die Förderanträge über Bausparkassen bzw. über Banken, die mit Bausparkassen zusammenarbeiten. Diese bieten auch umfassende Informationen und Beratungen über die zum Teil für den Laien nicht ganz einfach verständlichen Förderbedingungen an.
  • Befugte Unternehmen: Kostenvoranschläge von dazu befugten Unternehmen sind ebenso wie der Energieausweis Voraussetzungen für die Beantragung des Sanierungsschecks. Die Sanierungsmaßnahmen selbst müssen durch dazu befugte Unternehmen durchgeführt werden. Reine Materialkosten im Rahmen von "Do it yourself"-Projekten werden nicht gefördert!
  • Einreichfristen: Die thermische Sanierungsoffensive 2014 endet am 31. Dezember.
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