Präsentiert wurde der Sanierungsscheck 2013 kürzlich von Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich. Nachdem bei der Sanierungsoffensive des vergangenen Jahres nicht alle Fördergelder abgeholt wurden, stehen heuer zusätzlich zu den vorgesehenen 100 Millionen (70 Millionen für Private und 30 Millionen für Betriebe) weitere 23 Millionen Euro zur "Konjunkturbelebung" zur Verfügung.
Die wohl interessanteste Neuerung bezieht sich auf höhere Förderungen für Schnellentschlossene mit dem sogenannten "Konjunkturbonus". Erstmals können aufgrund des Guthabens aus dem Vorjahr z.B. für umfassende Sanierungen Zuschüsse von bis zu 30 Prozent (im Idealfall bei gleichzeitiger Umstellung der Wärmeerzeugung usw. bis zu 10.300 Euro) an Private vergeben werden. Bei Teilsanierung oder auch Einzelbaumaßnahmen (z.B. Fenstertausch) beträgt der einmalige Bonus 1.000 Euro.
Achtung: Beim "Konjunkturbonus" handelt es sich um eine befristete Förderungsaktion im Rahmen der Förderoffensive zur thermischen Sanierung. Mehr Geld aus den zusätzlichen Mitteln gibt es daher nur bei einer Einreichung bis 30. Juni 2013 und Fertigstellung der Maßnahmen bis 31. März 2014. Die Einreichfrist hat heuer früher, nämlich schon mit 14. Jänner 2013 begonnen!
Neu ist auch, dass bei der Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen heuer auch der Umstieg auf Fernwärme mit maximal 2.000 Euro gefördert wird. Voraussetzung ist allerdings, dass mehr als 50 Prozent der Wärme aus biogenem (d.h. biologisch- organischer Herkunft) Brennstoffanteil stammt, liegt dieser Anteil darunter, reduziert sich der Förderbetrag um 500 Euro.
Im Vorjahr gab es bereits einen Zuschlag von 500 Euro für die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen. 2013 kann auch für den Einbau von Holzfenstern ein solcher Zuschlag beantragt werden.
Ohne Energieausweis geht beim Sanierungsscheck gar nichts. Heuer wird die Erstellung mit einer Pauschale von 300 Euro gefördert.
Eine positive Nachricht für alle, die den Kampf durch den "Förderdschungel" fürchten: Versprochen wird für dieses Jahr eine Entbürokratisierung und damit die Vereinfachung des Antragverfahrens.
Auch 2013 gelten die wesentlichen Bestimmungen zu förderfähigen Projekten. Das heißt: Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Baubewilligung vor 1. Jänner 1993).
Als förderfähige Maßnahmen gelten die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens, die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems sowie die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren.
Diese Maßnahmen müssen entweder im Rahmen einer "umfassenden Sanierung" oder einer "Teilsanierung" erfolgen, für die es bestimmte Voraussetzungen gibt:
Vereinfacht ausgedrückt gilt eine Sanierung als umfassend, wenn durch eine oder mehrere der Maßnahmen eine in den Förderrichtlinien detailliert bestimmte Verbesserung des Heizwärmebedarfs erreicht wird. Bei einer Teilsanierung reicht es grundsätzlich aus, wenn durch Maßnahmen der Heizwärmebedarf um mindestens 30 bzw. 20 Prozent reduziert wird (Sonderreglungen für mehrgeschossigen Wohnbau).