O Tannenbaum, o Tannenbaum, wie kommst du nur nach Hause? Wohl dem, der ein großes Auto hat, einen Kombi oder ein SUV, in das der Christbaum hineinpasst. Doch nicht jeder ist mit einem solchen Fahrzeug gesegnet, und immer wieder nehmen es Autofahrer beim Transport nicht so genau. Aber: Auch das Christkind muss sich an die gesetzlichen Vorschriften für den Transport von Gütern halten.
Das gilt übrigens auch in Kombis und SUVs - Ladungssicherung ist hier das Schlagwort, der Baum muss also festgeschnallt werden, damit er nicht unkontrolliert herumfliegen und im Fall eines Unfalles den Fahrer verletzen kann. "Es wäre eine schöne Bescherung, wenn sich der Christbaum während des Transportes verselbstständigt", sagt ARBÖ-Sprecher Sebastian Obrecht. Zudem drohen bei unsachgemäßem Transport Geldstrafen in der Höhe von bis zu 5.000 Euro, eine Punktvormerkung im Führerscheinregister sowie Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kommt.
Beim Transport auf dem Dach sollte die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung beachtet werden. Ragt der Baum einen Meter über den entweder vordersten oder hintersten Fahrzeugpunkt, muss er mit einer entsprechenden Tafel gekennzeichnet werden. Die Tafel muss 25 x 40 cm messen und mit einem 5 cm breiten, rot rückstrahlenden Rand gekennzeichnet sein. Auch wer den Baumwipfel aus der Heckklappe seines Kombi schauen lässt, und das Metermaß überschreitet, muss eine solche Tafel befestigen. Bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel oder sonst schlechter Sicht müssen zudem ein roter Rückstrahler hinten und ein weißer Strahler nach vorne angebracht werden, mahnt der ARBÖ.
Tipps für den sicheren Christbaumtransport:
Aus dem Video-Archiv: Der Christbaum brennt - was tun?
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