Nach schwerem Unfall

VCÖ: Polizei soll Handys beschlagnahmen dürfen

Motor
26.03.2014 14:50
Telefonieren am Steuer ist strafbar und wird, wenn man erwischt wird, in der Regel mit 50 Euro geahndet. Wenn aber tatsächlich etwas passiert, der Fahrer also mit dem Handy in der Hand einen Unfall verursacht, wird diese eigentliche Ursache oft nicht erkannt. Daher fordert der Verkehrsclub Österreich jetzt, im Verdachtsfall das Mobiltelefon zu beschlagnahmen.
(Bild: kmm)

Damit nimmt der VCÖ eine Praxis zum Anlass, welche bei der Kölner Polizei seit Jahresbeginn gang und gäbe ist. Dort wird nach einem Unfall mit Todesopfern oder Schwerverletzten das Handy eingezogen, sobald die Unfallursache nicht eindeutig zu klären ist - etwa wenn der Fahrer in ein gut erkennbares Stauende gerast oder auf offener Straße gegen einen Baum gekracht ist. Hintergrund ist die steigende Zahl ungeklärter Unfälle.

Hierzulande ist das Vorgehen langwieriger, bemängelt VCÖ-Sprecher Christian Gratzer: "In Österreich muss die Beschlagnahme des Handys von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, jedoch ist fraglich, ob wirklich noch alles nachvollziehbar ist, wenn man erst irgendwann das Telefon einzieht."

Auch in Deutschland "entert" nicht einfach der amtshandelnde Polizist nach Gutdünken das Handy, um die Anrufliste oder die Kurznachrichten zu durchforsten. Vielmehr wird das Gerät der Staatsanwaltschaft übergeben, die dann darüber entscheidet, ob es verhältnismäßig ist, die Daten auszuwerten. Dies ist im laufenden Jahr bisher zweimal so vollzogen worden.

Generell soll ein Handy nicht eingezogen werden, wenn eine andere Unfallursache augenscheinlich ist, so Gratzer. "Wenn jemand bei Rot in die Kreuzung oder alkoholisiert fährt, braucht man kein Handy, um die Unfallursache zu ermitteln."

ÖAMTC-Jurist: Keine Änderung notwendig
Nach Ansicht von ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer ist eine Änderung des derzeit in Österreich üblichen Procederes nicht notwendig: "An der Unfallstelle genügt ein Anruf beim Journaldienst der Staatsanwaltschaft, der rund um die Uhr erreichbar ist. Das ist eine Sache von einer Minute." Die Häufigkeit dürfte auf ähnlichem Niveau wie in Köln liegen, wo das eben zweimal in drei Monaten vorgekommen ist.

Darüber hinaus sei der mögliche Erkenntnisgewinn aus den Handydaten zweifelhaft. So könne der Fahrer erlaubterweise via Bluetooth-Freisprechanlage telefoniert haben, oder etwa über Skype, sodass in der Anrufliste nichts aufscheint. Und Datenverkehr könne auch ohne aktives Zutun des Fahrers anfallen.

Oft scheitere das Ansinnen bereits an der Ermittlung der exakten Unfallzeit, so Hoffer: "Wir sind oft schon froh, wenn sich Zeugen auf eine bestimmte Straßenkreuzung einigen können."

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: kmm)



Kostenlose Spiele