Peinliche Verwirrung

Gegen Ex-VW-Chef Winterkorn wird NICHT ermittelt

Motor
01.10.2015 11:18
Heiß-kalt für Ex-VW-Chef Martin Winterkorn: Anders als von der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Montag kommuniziert, gibt es doch kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Volkswagen-Vorstandsvorsitzenden. Die erste Mitteilung sei "falsch ausgedrückt" gewesen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Braunschweig und bestätigte einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Noch gebe es keine konkreten Beschuldigten.
(Bild: kmm)

Da Anzeigen gegen Winterkorn vorliegen würden, werde ein Anfangsverdacht gegen den zurückgetretenen VW-Chef geprüft, mehr nicht.

Bereits am Dienstag veröffentlichte die Staatsanwaltschaft auf ihrer Website eine neue Pressemitteilung, die Mitteilung von Montag ist dort nicht zu finden. Dort hatte es geheißen, die Staatsanwaltschaft Braunschweig habe "aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen AG eingeleitet".

In der neuen Mitteilung heißt es, die Staatsanwaltschaft Braunschweig prüfe im "Zusammenhang mit den Vorwürfen der Abgas-Manipulationen von Dieselfahrzeugen der Marke VW" die "Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen dafür verantwortliche Mitarbeiter der Volkswagen-AG". Der Name Winterkorn wird nicht genannt.

Deutschen Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt indes ein Prüfverfahren gegen die Konzerntochter Audi eingeleitet. "Wir prüfen derzeit alle Fakten, um entscheiden zu können, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss", wird Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle in der Funke Mediengruppe zitiert.

VW steckt in einem immensen Skandal um Dieselmotoren, die wegen manipulierter Software am Prüfstand deutlich zu günstige Abgaswerte aufweisen. 11 Millionen Fahrzeuge der Marken VW Pkw, VW Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat sind betroffen, allein in Österreich werden über 360.000 Autos zur Nachbesserung in die Werkstatt gerufen. Auf den Konzern kommen Straf- und Schadenersatzzahlungen sowie Kosten im zweistelligen Milliardenbereich zu.

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(Bild: kmm)



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