Die Klägerin wirft Volkswagen außerdem vor, dass durch die anstehende Nachbesserung Motorleistung, Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit sowie weitere wichtige Parameter ihres Fahrzeugs sinken und der Kraftstoffverbrauch steigen werde.
Nachbesserungen an dem Fahrzeug reichten "aus juristischer Sicht" nicht aus, erklärte Rechtsanwalt Sascha Conradi. Die Weiternutzung "eines nicht schadstoffarmen Kraftfahrzeugs" sei für die Klägerin "unzumutbar". Deshalb habe die Kanzlei im Auftrag der Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und klage auf Rückabwicklung.
Volkswagen hatte zugegeben, in den USA bei Dieselfahrzeugen Abgastests manipuliert zu haben. Mit Hilfe einer speziellen Software wurden im Testbetrieb deutlich weniger gesundheitsschädliche Stickoxide gemessen als im regulären Betrieb tatsächlich ausgestoßen wurden. Die Software ist weltweit in bis zu elf Millionen Fahrzeugen des Konzerns verbaut - in Deutschland sind rund 2,8 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen.
In Österreich sammelt der Verein für Konsumenteninformation die Beschwerden von VW-Konzern-Kunden und sucht nach Möglichkeiten für eine Sammelklage.
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