Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) ist nach Ansicht der Konsumentenschützer keine gute Vergleichsgröße, da kaum ein Händler, Amazon selbst inbegriffen, seinen Kunden die Ware zum Empfehlungspreis der Hersteller verkaufe.
Einen Kopfhörer mit der UVP von 199 Euro etwa würde Amazon auch abseits seiner Rabattaktion verbilligt für 144 Euro anbieten. Wenn der Konzern im Rahmen der Cyber Monday Woche den Kopfhörer für 99 Euro anbiete und mit 50 Prozent Rabatt werbe, dann handle es sich eigentlich nur um einen Nachlass von 31 Prozent, erklärten die Konsumentenschützer.
Die Verbraucherzentrale rät Kunden daher, mit Hilfe von Preissuchmaschinen die Amazon-Angebote auf den Prüfstand zu stellen. Der US-Onlinehändler startet seit 2010 nach dem Thanksgiving-Fest in den USA auch hierzulande einmal im Jahr seine Cyber Monday Woche mit Sonderangeboten.
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