Drei Monate nach der Installierung der flexiblen Tempolimit-Anzeige auf der Westautobahn ist „Lufthunderter-Erfinder“ Rudi Anschober zufrieden: „Sie funktioniert tadellos, es gibt deutliche Schadstoff-Reduktionen“, so der grüne Landesrat. Die 40 Einsprüche von Lenkern, die wegen Überschreitung des „Lufthunderters“ gestraft wurden, sind nunmehr gescheitert.
Einen ersten „Sieg“ hatte Anschober bereits im November verbucht, als der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde eines Pendlers aus Steyr gegen das Tempo 100 zwischen Enns und Linz abgewiesen hatte.
Nun hat auch der Unabhängige Verwaltungssenat in Linz über die 40 Berufungen gegen Strafbescheide wegen „Lufthunderter“-Überschreitung entschieden: Das generelle Tempo 100 im Jahr 2007 sei rechtmäßig und mit der nötigen Sorgfalt verordnet worden, wies er die Beschwerden ab. Berufungen bei den Höchstgerichten sind dagegen noch möglich.
Seit der flexiblen Anzeige gilt Tempo 100 nur mehr in etwa 28 Prozent der Zeit dann, wenn Luftschadstoff-Überschreitungen gemessen werden. Im Vergleich zu 2006, als es noch gar keinen „Lufthunderter“ gab, sind die Stickoxide von 74 auf 59 und Feinstaub von 55 auf 26 Mikrogramm pro Kubikmeter gesunken. Das sind jeweils nur wenige Mikrogramm mehr als im Vergleichszeitraum 2007, als der „Lufthunderter“ noch durchgehend galt.
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