Ex-Mann gescheitert

Ex-Pornostar “Cicciolina” darf Sohn behalten

Adabei
30.09.2008 17:18
Die ehemalige Porno-Königin Ilona Staller - besser bekannt als "Cicciolina" - hat auch in letzter Instanz recht bekommen: Ihr Ex-Mann, der US-Künstler Jeffrey Koons, ist in seinem jahrelangen und turbulenten Rechtsstreit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn erneut gescheitert. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wies am Dienstag eine Beschwerde Koons gegen Italien ab.

Der Maler hatte einen Verstoß gegen das Recht auf Schutz der Familie geltend gemacht, weil ihm die italienische Justiz das Sorgerecht für seinen heute 16 Jahre alten Sohn Ludwig verweigert hatte. Das Straßburger Gericht wies diesen Vorwurf zurück. Die italienische Justiz habe in dem seit 1994 dauernden Streit die familiäre Situation der Betroffenen "genau geprüft", hieß es in dem Urteil. Letzlich habe sie einen Verbleib des Kindes in Italien beschlossen, um dem Buben einen "möglichst stabilen Lebensrahmen" zu geben. Dem Vater sei zudem ein Umgangsrecht eingeräumt worden. Der Streit sei durch die Unfähigkeit der Eltern erschwert worden, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.

Ent- und Rückentführung
"Cicciolina" und Koons hatten sich im Oktober 1993 nach nur neunmonatiger Ehe - und zwei Jahre nach der Geburt des Sohnes - getrennt. Seither streiten sie um Ludwig. Ein italienisches Gericht sprach zunächst der Mutter das Sorgerecht zu. Der Vater entführte daraufhin den Kleinen nach New York, wo er das Sorgerecht bekam. Staller reiste ihrem Sohn nach und entführte ihn zurück nach Italien. Vier Jahre später entzog die italienische Justiz der Mutter das Sorgerecht wieder. Begründet wurde dies mit dem "zu toleranten und freizügigen Lebensstil" der damaligen Porno-Darstellerin. Vorrübergehend wurde der Bub vom Jugendamt betreut. Derzeit lebt er dem Urteil zufolge wieder bei seiner Mutter in Rom.

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(Bild: kmm)



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