Die "Mahr" ist eine Art Hochzeitsmitgift, die bei einer Ehe in muslimischen Ländern vom Mann an die Frau geschenkt wird. Häufig handelt es sich dabei um Goldstücke oder einen Geldbetrag, der einerseits eine symbolische Gewichtung für den Ehevertrag darstellt, andererseits im Fall einer Scheidung häufig eine spätere Existenzgrundlage für die verlassene Ehefrau ist.
Die Mahr wird in der Regel zwar erst beim Ableben des Mannes oder bei einer Scheidung ausbezahlt, die Frau hat jedoch nach Auslegung vieler Gelehrter Anspruch darauf, sobald das Paar die erste gemeinsame Nacht verbringt, berichtet Etemad.
Um ihren offenbar sehr wohlhabenden Mann für seinen Geiz zu bestrafen, erhob die Frau, die laut dem iranischen Zeitungsbericht Hengameh heißt, vor Gericht Anspruch auf ihre Mahr. Die Richter leisteten ihrem Wunsch folge und urteilten, Shahin müsse die Mitgift in Form von Roten Rosen als Zeichen seiner Liebe ableisten.
Der Ehemann weigerte sich zunächst, erst als das Gericht seine Wohnung pfändete, rückte er ab und begann die Blumen abzustottern. In Summe kam ihm seine Knausrigkeit mit einem Gesamtpreis von umgerechnet 160.000 Euro für die Rosen teuer zu stehen. Ob er beim Händler Mengenrabatt bekam, ist nicht bekannt.
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