Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Veranstalter der Sex-Auktion, in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil, dazu, die Namen der sechs in Frage kommenden Männer preiszugeben. Laut Gericht hatte die Frau im April und Mai 2007 nach solchen Auktionen Sex mit sechs verschiedenen Männern, von denen sie nur die im Internet üblichen Nicknamen kannte. Von einem der Männer wurde sie schwanger.
Eigentlich hatte sich der Betreiber der Web-Seite in den Geschäftsbedingungen zu jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das Interesse des noch ungeborenen Kindes an der Feststellung der Vaterschaft stehe höher als das Interesse der Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte das Gericht. Der Betreiber wurde daher zur Herausgabe der Kontaktdaten samt Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse der fraglichen Männer verpflichtet.
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