Wer im Internet nach „Vaterschaftstest“ sucht, findet auf Anhieb Dutzende Labore, die Proben-Sets an Kunden versenden. Solche Methoden lehnt man bei der Gerichtsmedizin Salzburg, die auch die oö. DNA-Tests macht, ab. „Bei uns muss jeder persönlich kommen, und alle Beteiligten, also Vater, Kind und Mutter müssen Bescheid wissen. Somit sind die Identitäten klar, und die Resultate halten auch vor Gericht“, erklärt DNA-Abteilungsleiter Prof. Franz Neuhuber.
Wenn der „Vater“ den Verdacht hat, dass er nicht der „Erzeuger“ ist, hat er in 70 Prozent der Fälle Recht. Veranlassen Mutter oder Kind - etwa für Alimenteforderungen - die Untersuchung, ist der „beklagte“ Vater auch zu 80 Prozent der biologische Papa.
„Wenn ein Mann erst nach Jahren erfährt, dass Kinder nicht von ihm sind, kann er vom richtigen Vater auch die Alimente rückwirkend einklagen. Das kommt aber selten vor“, erklärt der Linzer Familienanwalt Christian Fischer.
Symbolbild: Klemens Groh
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.