Polit-Wirbel in NÖ:
In den Zeitzonen im Westen der USA sei besagte Episode vor 22.00 Uhr Ortszeit ausgestrahlt worden, ein Verstoß gegen den Jugendschutz. Der betroffene Sender ABC kündigte Einspruch an.
Die FCC ist für die Regulierung des terrestrischen Fernsehens und Hörfunks zuständig, jedoch nicht für Satelliten- oder Kabelfernsehen, DVDs oder Kinofilme. Die amerikanischen Medienkonzerne werfen der Bundesbehörde vor, eine erzkonservative Weltsicht zu vertreten und drakonische Strafen zu verhängen.
Symbolbild
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