Staßensperren sind fix
„Wir haben neun Forderungen fertig“, bestätigt OÖGKK-Sprecher Harald Schmadlbauer der „Krone“: „Es geht immer um Erwachsene, die das Verschulden tragen, dass ein Kind betrunken im Krankenhaus gelandet ist. Es betrifft dabei ausschließlich Gewerbeberechtigte wie Wirte und Festveranstalter.“
Die Forderungen sind relativ gering: Pro Spitalsbehandlung werden zwischen hundert bis maximal 850 Euro verlangt.
„Uns geht es weniger ums Geld, sondern, dass wir bei Schäden durch Alkoholmissbrauch nicht anders reagieren wollen als wie bei jeder anderen körperlichen Schädigung“, erklärt Schmadlbauer.
Der Großteil der Exzesse wurde bei der Überprüfung ausgemustert, zum Beispiel wenn Kinder wegen Depressionen tranken.
Symbolfoto: Horst Einöder
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