Zogaj-Abschiebung

EU-Kommission prüft “Fall Arigona”

Österreich
30.10.2007 18:23
Nun muss sich auch die EU-Kommission mit dem Fall Arigona bzw. der Ausweisung der aus dem Kosovo geflüchteten Familie Zogaj beschäftigen. Wie die EU-Kommission am Dienstag bestätigte, prüft sie derzeit eine dringliche Anfrage des SPÖ-EU-Parlamentariers Jörg Leichtfried, in der dieser Mitte Oktober angefragt hat, "ob die Entscheidung des österreichischen Innenministers (.. Platter, Anm.) mit der Europäischen Gesetzgebung vereinbar ist oder liegt hier eine Verletzung des europäischen Rechts vor. Bis wann die Beantwortung erfolgen wird, dazu machte die EU-Kommission keine Angaben.

"Es wäre schon geholfen, wenn die EU-Kommission eine Bewertung abgeben würde, so Leichtfried. Seine Hoffnungen ruhen auf Innen- und Justizkommissar Franco Frattini, der wiederholt gefordert habe, dass nach fünf Jahren eigentlich niemand abgeschoben werden sollte. Gegenüber der Tageszeitung "Österreich" hatte Leichtfried am Dienstag gesagt, er sei "vorsichtig optimistisch", dass die Brüsseler Behörde konkret antworten werde.

Die EU-Kommission hat im Sommer die Ausdehnung des Bleiberechts für Drittstaaten-Angehörige, die fünf Jahre legal in der EU-gelebt haben, auf Flüchtlinge vorgeschlagen. Die Novelle der Richtlinie zum langjährigen Aufenthalt von Menschen aus Drittstaaten ist derzeit in Arbeit, d. h. derzeit gelten diese Regeln nicht für Asylwerber. Asylpolitik ist auch sonst nach wie vor weitestgehend Sache der Mitgliedstaaten.

Weitere Verzögerung im Fall Zogaj
Die Entscheidung über einen humanitären Aufenthaltstitel für Arigona Zogaj und ihre Familie könnte sich weiter verzögern. Der Grund: Bisher ist beim Innenministerium kein einziger Fall eingetroffen, der nach dem neuen Kriterienkatalog beleuchtet werden soll - auch nicht jener der 15-Jährigen und ihrer Mutter. Das berichtete das Ö1-Mittagsjournal am Dienstag. Der oberösterreichische Soziallandesrat Josef Ackerl (SPÖ) will die Effizienz der Verwaltungsabläufe nun überprüfen lassen.  

Vor rund einem Monat ist das neue Formular, das Innenministerium und Länder gemeinsam entwickelt haben, kundgemacht worden. Es soll die Vorgehensweise beim humanitären Bleiberecht vereinheitlichen und berücksichtigt beispielsweise auch den Integrationsgrad und die familiären Bindungen stärker.

In Oberösterreich werden rund 30 ausländische Familien nach diesen neuen Kriterien nochmals überprüft. In der Steiermark seien es 22 Fälle und in Salzburg gehe man von vorsichtig geschätzten zwölf Familien aus, hieß es in dem Radiobericht. In Wien sei aber noch kein einziger Antrag eingetrudelt.

Zogaj-Akt wider Erwarten immer noch in Oberösterreich
Liegen geblieben ist offenbar auch der Akt der Familie Zogaj. Dieser befinde sich weiterhin in Oberösterreich, räumte Ackerl ein. Erst am Dienstag seien die Unterlagen auf seinem Schreibtisch gelandet. Ursprünglich hatte es geheißen, die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck habe den Akt bereits Anfang Oktober nach Wien geschickt. "Es ist nicht so einfach, in dieser Kompetenzsituation im Rahmen von offensichtlich längeren Postwegen die Unterlagen zu finden. Es ist bedauerlich, dass die Familie Zogaj herhalten muss", so Ackerl im Radio-Interview.

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