Zuwanderung

Zuwanderungsquote steigt 2008 kräftig an

Österreich
30.10.2007 13:55
Die Zuwandererquote soll 2008 von 6.870 auf 8.105 Personen kräftig ansteigen. Das sieht die neue Niederlassungsverordnung vor, die VP-Innenminister Günther Platter in Begutachtung geschickt hat. Wesentlich erhöht werden die Quoten für unselbstständige und selbstständige Führungskräfte, ebenso erhöht werden die Quoten für die Familienzusammenführung sowie für sogenannte "Privatiers".

Die Quoten für 2008 im Detail: Die größte Gruppe sind jene Personen, die unter dem Titel Familienzusammenführung nach Österreich kommen können. Diese Zahl wird von 4.540 auf 4.755 angehoben. Die Zahl der "Privatiers" wird von 140 auf 165 erhöht.

Bei den unselbstständigen Schlüsselkräften und ihren Familienangehörigen dürfen 2.595 Personen zuwandern, 805 mehr als heuer. Die Quote für selbstständige Schlüsselkräfte steigt von 145 auf 195. Damit werde dem "künftig zu erwartenden höheren Bedarf" an Schlüsselarbeitskräften Rechnung getragen, heißt es in dem Verordnungsentwurf.

Gleichgeblieben ist die Zahl von 165 Drittstaatsangehörigen mit Daueraufenthaltstitel eines anderen EU-Staates. Die Quote für Drittstaatsangehörige, die ihren Aufenthaltstitel ändern wollen, wird von 90 auf 230 angehoben. Das sei in der Expertise des Wirtschaftsforschungsinstituts vorgeschlagen worden, wird in den Erläuterungen zur Verordnung betont.

Keine Änderung bei Saisonniers
Nichts ändern wird sich voraussichtlich bei den umstrittenen Saisonniers, von denen 7.500 gleichzeitig tätig sein dürfen. Bei den Erntehelfern sind es wie heuer 7.000.

Die quotenpflichtigen Niederlassungen werden in allen neun Bundesländern steigen: Die mit Abstand meisten Zuwanderer wird es auch 2008 in Wien geben, nämlich 4.135, heuer war 3.440 der Zuzug erlaubt. Es folgt Oberösterreich mit 825 (2007: 665), Niederösterreich mit 735 (2007: 705), die Steiermark 690 (585), Tirol 520 (475), Salzburg 440 (365), Vorarlberg 315 (300), Kärnten 270 (205) und schließlich das Burgenland mit 175 (130).

Die Begutachtung der Niederlassungsverordnung 2008 bis 23. November. Die Verordnung muss dann noch vom Hauptausschuss abgesegnet werden und soll mit 1. Jänner in Kraft treten.

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