Haft für Sex

21-jähriger Amerikaner freigelassen

Ausland
28.10.2007 12:41
Das Oberste Gericht im US-Bundesstaat Georgia hat die Freilassung eines jungen Mannes angeordnet, der wegen Oralverkehrs mit einem damals gleichfalls minderjährigen Mädchen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war. Die obersten Richter entschieden am Freitag, dass die langjährige Haftstrafe für den heute 21 Jahre alten Genarlow Wilson „grob unverhältnismäßig“ und „außergewöhnlich streng“ sei. Sie verstoße deshalb gegen die Verfassung von Georgia.

Wilson hatte als 17-Jähriger auf einer Party Sexualkontakt mit einer 15-jährigen Schulfreundin. Er wurde wegen sexuellen Übergriffs automatisch mit der Mindeststrafe von zehn Jahren bestraft.

Gesetzeslücke geschlossen
Dem Schüler war in dem umstrittenen Verfahren eine Lücke in der Gesetzgebung von Georgia zum Verhängnis geworden. In einer so genannten „Romeo und Julia“-Klausel sieht das Gesetz zwar Strafminderung oder -freiheit für Minderjährige vor, wenn sie in gegenseitigem Einverständnis Geschlechtsverkehr haben. Allerdings fiel Oralverkehr nicht unter die Regelung, weswegen Wilson die vorgeschriebene Standardstrafe von zehn Jahren erhielt. Bei einer anderen Sexualtechnik wäre er mit einer sehr viel geringeren Strafe davongekommen. Die Gesetzeslücke wurde inzwischen geschlossen.

Bereits im Juni hatte ein Richter in unterer Instanz die Strafe auf ein Jahr reduziert und Wilsons Freilassung angeordnet. Dagegen hatte allerdings der oberste Staatsanwalt von Georgia, Thurbert Baker, Einspruch erhoben. Wilson war im Jahr 2005 verurteilt worden. Der sexuelle Zwischenfall hatte sich auf einer Schüler-Sylvesterparty abgespielt, bei der viel Alkohol und Drogen im Spiel waren. Die Eltern des Mädchens hatten Wilson angezeigt.

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