Online-Fahndung

Lauschangriff auf Privat-PCs kommt

Web
18.10.2007 11:16
Spätestens im Herbst 2008 könnte in Österreich der Lauschangriff auf private Computer kommen. SPÖ-Justizministerin Maria Berger und ÖVP-Innenminister Günther Platter haben sich am späten Dienstagabend auf die Grundzüge für die so genannte Online-Fahndung einigen können. Schon nächstes Jahr soll die Polizei mit Trojanern und Abhörwaffen die PCs von "dringend Verdächtigen" unter die Lupe nehmen können. Datenschützer warnen vor einem massiven Angriff auf die Privatsphäre und das Kommunikationsgeheimnis.

Die Bedingung für die Überwachung von E-Mails, Chats und Internet-Telefonaten ist, dass ein "dringender Tatverdacht" auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen "mit einer mindestens zehnjährigen Strafdrohung" vorliegt. Außerdem muss es eine richterliche Genehmigung für den Einsatz von "Trojanern" durch die Polizei - also Programme, die sich auf dem Rechner einnisten und Daten an die Polizei übermittelt, ohne dass der Tatverdächtige es merkt - geben. Darüber hinaus sei die Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten - der aber im Innenministerium sitzt - notwendig.

"Mit Verbrechen Schritt halten können"
"Wir müssen mit dem Verbrechen Schritt halten können. Das ist mein Anspruch, mein Ziel und vor allem meine Verpflichtung als Innenminister", äußerte sich Platter zu der Einigung mit Berger. Das Internet sei ein "wichtiger Treffpunkt und Tummelplatz für Kriminelle", jene, die davor die Augen verschließen, seien nicht nur realitätsfremd, sondern gefährdeten bewusst die Sicherheit der Österreicher, sagte Platter mit einem Seitenhieb auf den Präsidenten des Verfassungsgerichsthofes, Karl Korinek, der Platter jüngst vorwarf, Österreich zum "Überwachungsstaat" machen zu wollen.

„Der vielfach behauptete Gegensatz zwischen Sicherheit und Freiheit ist ein scheinbarer“, argumentieren beide Ministerien für die Durchsetzung der Online-Fahndung. Denn: „Die Angst vor Straftaten kann zu erheblichen Einschränkungen in der Gestaltung des Alltags und zu verminderter Teilnahme am gesellschaftlichen Leben führen.“ Justizministerin Maria Berger und Innenminister Günther Platter sind sich außerdem einig: „Die Strafverfolgungsbehörden haben bewiesen, dass sie von neuen Überwachungsmöglichkeiten in einem zurückhaltenden und verhältnismäßigen Umfang Gebrauch machen."

Durchsuchte haben Anspruch auf Entschädigung
Neben dem dringenden Tatverdacht auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen mit einer mindestens zehnjährigen Strafdrohung und der richterlichen Genehmigung soll auch die nachträgliche Verständigung sämtlicher Personen, deren Daten ermittelt wurden, Bedingung sein. Eingeräumt wird den Betroffenen auch eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die durch eine Online-Durchsuchung verursacht wurden.

Nun müssen noch rechtliche aber nicht zuletzt technische Fragen geklärt werden. Dafür sollen Ermittlungsmaßnahmen in anderen Staaten herangezogen werden. Ein entsprechendes Gesetz könnte - nachdem die Arbeitsgruppe, die das Gesetz ausgestaltet ihre Arbeit abgeschlossen hat - im Herbst 2008 den Nationalrat passieren.

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