Jugendstrafrecht

Arbeit statt Gefängnis für Jugendstraftäter

Österreich
16.10.2007 17:11
Justizministerin Maria Berger hat am Wochenende bei der Jugendstrafgesetzgebung die Losung "gemeinnützige Arbeit statt Absitzen im Gefängnis" ausgegeben. Als "großes Vorbild" nannte die Ministerin die Schweiz, da dort "sehr stark auch auf gemeinnützige Arbeit" gesetzt werde. Im Vorjahr waren laut Angaben des Justizministeriums im Schnitt drei Prozent der Häftlinge, also rund 340 Jugendliche, minderjährig.

Im Vergleich zum "Vorbild" Schweiz sitzen in Österreich deutlich mehr Jugendliche in Haft. Bei den Eidgenossen waren im Vorjahr nur rund 0,9 Prozent der Häftlinge minderjährig. Die Situation dürfte sich aber entspannt haben: Laut aktuellster Aufstellung des Justizministeriums waren mit Stichtag Anfang Oktober nur mehr 163 Jugendliche in Haft. Noch im Vorjahr waren von den 2.889 verurteilten jugendlichen Straftätern 209 oder 7,2 Prozent zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Quote der zu einer unbedingten Haft Verurteilten Minderjährigen ist aber von 9,1 im Jahr 2004 auf 7,2 Prozent 2006 gesunken.

Verglichen mit der Schweiz sind aber sowohl die allgemeinen Häftlingszahlen als auch die der jugendlichen Insassen hierzulande deutlich höher. Im Vorjahr zählten die eidgenössischen Haftanstalten laut Schweizer Bundesamt für Statistik 5.888 Insassen, davon waren nicht ganz ein Prozent minderjährig. In Österreich hingegen waren rund drei Prozent der 8.600 Häftlinge unter 18 Jahren alt.

Laut Justizministerium werden österreichische Jugendliche vor allem wegen strafbarer Handlungen gegen fremdes Vermögen (46,2 Prozent), Diebstahl (26,3 Prozent) oder strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben (22,3 Prozent) verurteilt. Die Schweizer Jugendlichen stehen hauptsächlich wegen des Konsums von Betäubungsmitteln (27,7 Prozent) und wegen Diebstahls (25,5 Prozent) vor dem Richter.

Jugendliche erhalten hauptsächliche bedingte Haftstrafen
Die Straftaten hatten für die österreichischen Jugendlichen 2006 in erster Linie bedingte Freiheitsstrafen (37,8 Prozent) sowie unbedingte (16,6 Prozent) und bedingte Geldstrafen (12,7 Prozent) zur Folge. Zahlen, wie viele Jugendliche von der derzeitigen Form der Diversion profitieren, liegen nicht vor.

Am Wochenende plädierte SPÖ-Justizministerin Maria Berger für eine Reform des Jugendstrafrechts. Dabei kündigte Berger an, den Schweizer Weg der gemeinnützigen Arbeit "forcieren" zu wollen. So solle es etwa künftig auch für jene straffällig gewordenen Jugendlichen die Möglichkeit gemeinnütziger Arbeit geben, wenn diese eine Geldstrafe nicht begleichen können, und nach derzeitiger Rechtslage von Ersatzfreiheitsstrafe bedroht sind.

Einfluss im Gefängnis "nicht sehr positiv"
Auch Staatsanwalt Walter Geyer hob das Schweizer Jugendstrafrecht als Vorbild hervor. In der Schweiz würden bei "30 bis 40 Prozent aller Jugendstraffälle" Arbeitsleistungen als Sanktionen festgelegt. In der Schweiz sei das Justizsystem "effizienter", obwohl es weniger hart sei als hierzulande. Haft sei für einen Jugendlichen "eine Schule des Verbrechens", und der Einfluss auf Jugendliche in einem Gefängnis "nicht sehr positiv", was durch gemeinnützige Arbeit verhindert werden könnte, meinte Geyer. Auch jetzt schon würden Jugendliche mit kleinen Delikten etwa in einer Pfarre gemeinnützige Arbeiten verrichten, was der Staatsanwalt für "sinnvoller" hält als diese im Gefängnis unterzubringen.

Skeptisch reagierte hingegen Koalitionspartner ÖVP auf den Plan Bergers. Justizsprecher Heribert verwies darauf, dass es bereits jetzt im Wege der Diversion möglich sei, dem Täter gemeinnützige Arbeit anzubieten und dafür das Strafverfahren fallen zu lassen. Und wenn ein Jugendlicher doch zu Haft verurteilt werde, dann handle es sich um relativ schwere Fälle.

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