BAWAG-Prozess

Fondsmanager Alamouti fühlt sich als “Köder”

Österreich
15.10.2007 23:33
Die stundenlange Befragung des bekannten Fonds-Managers Kaveh Alamouti als Zeuge im BAWAG-Prozess hat Montag, dem am 39. Verhandlungstag, viele Fragen offen gelassen. Alamouti hatte mit Wolfgang Flöttl ein Joint Venture für Investitionen geplant, letztlich war dieses aber geplatzt, da Flöttl bis Dezember 2000 kein Geld bereitstellte. Obwohl er weder gehandelt noch beraten hatte, habe er von Flöttl rund drei Millionen Euro als Honorar und Entschädigung erhalten, schilderte Alamouti. Im Rückblick fühle er sich als Köder missbraucht, um die BAWAG an die Angel zu bekommen, bejahte Alamouti eine Frage von Helmut Elsners Anwalt Wolfgang Schubert. Flöttl bezeichnete der Fonds-Manager als bekannten "Hochrisiko-Investor".

Elsner präsentierte Alamouti 1999 als Verwalter für Neuinvestments. Im Jahr 2000 hatte die BAWAG umgerechnet 302 Millionen Euro in die Universitätsanlagen „Uni-Bonds“ investiert, im Vertrag über die Uni-Bonds wird Alamouti als Berater für die Investmententscheidungen genannt. Während also die BAWAG-Vorstände damals laut eigenen Angaben glaubten, dass Alamouti über die Gelder entscheide, hatte dieser in Wahrheit nichts damit zu tun.

Alles Geld wurde wieder von Flöttl investiert, der im Herbst 2000 durch riskante Spekulationen fast alles verlor und den Gesamtverlust für die BAWAG damit auf 1,44 Milliarden Euro summierte. Laut Anklage wurde Alamouti von Elsner und Flöttl nur vorgeschoben, um die übrigen BAWAG-Vorstände zu täuschen und sie zur Zustimmung zu den Neuinvestments zu bewegen.

Geplatzte Geschäfte – und dennoch floss viel Geld
Alamouti, der aus dem Iran stammt, ist heute in der Londoner City bei der Moore Europe Capital Management Ltd. als hoch bezahlter Hedgefonds-Managers tätig. Im Jahr 1999 machte er sich mit einer eigenen Firma Optimum Asset Management (OAM) selbstständig. Ein geplantes Joint Venture der OAM mit Flöttls International Asset Management (IAM) sollte Gelder der IAM und institutioneller Investoren erhalten und vermehren. Zunächst sollte die OAM von der IAM 100 Millionen Dollar erhalten, das Kapital dann auf ein bis zwei Milliarden Dollar aufgestockt werden. Weiters sollte Alamouti die Flöttl-Firma Ross Capital Management bei Veranlagungen beraten.

Letztlich kam es aber weder zu Investments noch zu Beratung. Zunächst musste Alamouti für seine Firma eine Handelslizenz erwerben, die er erst im Sommer 2000 erhielt. Flöttl habe ihn dann immer weiter vertröstet, und schließlich im Dezember 2000 unter Verweis auf eine Erkrankung seiner Frau das ganze Geschäft abgeblasen. Trotzdem erhielt Alamouti von Flöttl die Hälfte der vereinbarten Management-Fee von 2,5 Millionen Dollar sowie 1,5 Millionen Euro als Entschädigung für entstandene Kosten.

Zwischen Elsner und Alamouti war nur ein einziges Treffen zustande gekommen, über dessen Termin die Angaben bei Gericht weit auseinandergingen. Während Alamouti von Sommer 2000 spricht, meinte Elsner, er habe Alamouti entweder im Dezember 1999 oder im Oktober 1999 getroffen. Bei dem laut Alamouti rund 20-minütigen Gespräch in London sei nur allgemein über Investments gesprochen worden, nicht über konkrete Veranlagungen.

Alamouti: Flöttl hätte Unterlagen aufbewahren müssen
Alamouti hatte in seiner rund fünf Stunden langen Befragung zahlreiche Fragen von Richterin Claudia Bandion-Ortner, Staatsanwalt Georg Krakow, Sachverständigem Fritz Kleiner und den Anwälten der Angeklagten über Veranlagungen, Risikomanagement, Gewinnerwartungen und Verlustgefahren zu beantworten. Als Fondsmanager müsse man schon in eigenem Interesse bei hohen Verlusten die Unterlagen für die Handelsgeschäfte aufbewahren, um sie den fragenden Investoren vorlegen zu können, erläuterte er. Flöttl verteidigte sich, dass er seine Unterlagen für die Handelsgeschäfte mit den hohen Verlusten nicht aufbewahrt habe, die BAWAG habe nie danach gefragt. Er versicherte erneut, er werde die Unterlagen für den Milliardenverlust durch die damaligen Handelspartner nachbringen.

Nächster Verhandlungstag erst in einer Woche
Zu Beginn des Verhandlungstages wurde außerdem die frühere Sozialministerin Eleonore Hostasch befragt. Die Vorsitzende der ÖGB-Kontrollkommission sagte als Zeugin aus, sie habe erst Anfang 2006 von den BAWAG-Verlusten und der ÖGB-Garantie erfahren. Ex-ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch und Ex-ÖGB-Finanzchef Günter Weninger hätten im ÖGB eine „Informationspflicht“ gehabt, so die frühere Spitzengewerkschafterin. Hostasch formulierte ihre Kritik sehr vorsichtig, ein Urteil über die beiden früheren ÖGB-Spitzenfunktionäre wolle sie nicht abgeben: „Ich bin froh, dass ich nie in meinem Leben in so eine Situation gekommen bin“, betonte sie. Der dritte für heute geladene Zeuge, vida-Gewerkschaftschef Rudolf Kaske, wurde vom Gericht auf einen späteren Termin verschoben. Der nächste Verhandlungstag im Prozess ist in einer Woche am nächsten Montag.

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