Der Verteidiger der Beschuldigten hatte ursprünglich sogar Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Dieser wurde vom Obersten Gerichtshof nicht stattgegeben. Somit konnte das Oberlandesgericht am Montag nur über die Strafhöhe entscheiden. In der Verhandlung wiederholte die Frau, was sie schon vor dem Landesgericht gesagt hatte: Sie wisse, dass sie ihrer Tochter nichts getan habe. Das könnte sie nie tun. Sie passe doch auf sie auf.
Alles versucht, um Leiche unkenntlich zu machen
Der 43-Jährigen hat ihre 21-jährige Tochter im Jänner 2006 auf brutalste Weise getötet. Nach der Tat wurde die Tote mit Benzin übergossen und angezündet, dann wurden ihr der Kopf und die Hände abgetrennt, um sie unkenntlich zu machen. Zuletzt wurde sie in die Donau geworfen. Straßenarbeiter fanden aber die verstümmelte Leiche der jungen Frau bei Sarmingstein im Bezirk Perg in Oberösterreich im Strom treibend. Vom Kopf fehlt bis heute jede Spur.
Im Prozess wurde die Frau, die sich nicht schuldig bekannte, sowohl durch mehrere Indizien als auch von Zeugen sowie Sachverständigen massiv belastet. In der Verhandlung machte sie einen physisch und psychisch stark beeinträchtigten Eindruck. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte mit 7:1 Stimmen des Mordes und einstimmig der Störung der Totenruhe schuldig. Sie entschieden zudem, dass sie zurechnungsfähig gewesen sei. Die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher begründete die Richterin mit der „hochgradig potenziellen Gefährlichkeit“ der Angeklagten.
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