Anti-Terror-Urteil

Terror-Verdächtiger darf kein Grundstück kaufen

Ausland
11.10.2007 14:12
Der Europäische Gerichtshof hat einem Terrorverdächtigen den Kauf eines Berliner Grundstücks verboten. Wer auf der Terrorliste der EU stehe, dürfe keine Grundstücke erwerben, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gemeinschaftsrecht gebiete laut Richtern ein Einfrieren aller Mittel von Personen, die wegen ihrer Verbindungen zu Osama bin Laden, dem Al-Kaida-Netzwerk oder den Taliban auf der Terrorliste stehen.

Das zuständige Grundbuchamt in Berlin hatte sich nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs geweigert, ein bebautes Grundstück auf drei Käufer umzuschreiben. Einer von ihnen stehe auf der Terrorliste, argumentierte die Behörde. Der Fall kam vor ein Gericht. Dieses wiederum schaltete den Europäischen Gerichtshof ein, um die Rechtslage prüfen zu lassen.

Die obersten EU-Richter in Luxemburg stellten nunmehr fest: Auch wenn der Käufer erst nach Abschluss des Kaufvertrags auf die Terrorliste gesetzt wurde, verbiete die entsprechende EU-Verordnung ein Umschreiben des Eigentums auf seinen Namen. Da ein Grundstück eine wirtschaftliche Ressource sei, dürfe jemand, der auf der Terrorliste stehe, keines erwerben. Der Käufer könne es nach der Eintragung im Grundbuch nämlich beleihen oder weiterverkaufen, erklärten die obersten EU-Richter.

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