Der Arbeitskreis im Verkehrsministerium einigte sich weiters darauf, dass Alkohollenkern bereits beim zweiten Erwischtwerden der Führerschein für vier Wochen entzogen werden soll.
Dem Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung soll mit drastischeren Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben werden: Künftig können Polizisten kommunikationsfreudige Autofahrer auch abstrafen, ohne sie anzuhalten - und zwar mit 50 statt der bisher üblichen 25 Euro. Vormerkungen wird es für Handy-Vergehen aber keine geben.
Auch für Temposünder soll es künftig härtere Strafen geben: Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschreitet, muss künftig mehr bezahlen - die Mindeststrafe wird auf 72 Euro erhöht. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises zur Hebung der Verkehrssicherheit soll am 22. Oktober stattfinden.
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