70.000 Euro zahlte er aus eigener Tasche zurück, die tatsächliche Schadenssumme betrug daher 49.000 Euro. Der Pfarrer war im Prozess voll geständig und verzichtete nach der Urteilsverkündung auf weitere Rechtsmittel, sagte der Sprecher des Gerichtes, Anton Sturm. Das Urteil ist daher rechtskräftig. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Der Pfarrer sei inzwischen abgesetzt worden, erklärte der Sprecher der Diözese Linz, Ferdinand Kaineder, im Gespräch mit der Zeitung. Derzeit befinde er sich im Krankenstand. Es gehe ihm gesundheitlich schlecht. Mögliche Rechtsansprüche des Pfarrers an die Frau würden derzeit von der Diözese geprüft. In unmittelbarer Zeit sei kein pastoraler Einsatz mehr geplant, berichtete Kaineder.
Der Geistliche hatte - vermutlich aus Unbedarftheit - innerhalb von zwei Jahren insgesamt 119.000 Euro an eine Frau ausbezahlt, die angab in finanziellen Schwierigkeiten zu sein. Einen Tag nach der Finanzprüfung seiner Pfarrgemeinde durch die Diözese zahlte der Geistliche dann 70.000 Euro zurück. Als Grund für die Tat gab der Pfarrer an, dass er der Frau nur helfen wollte, weil sie offenbar Schulden von ihrem Mann hatte übernehmen müssen.
Symbolbild
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