Die freiwillig aus dem Leben geschiedene Kärntnerin litt unter unheilbarem Muskelschwund, ihr drohte ein qualvoller Tod. Der Ehemann hatte seine Partnerin bis zum Schluss begleitet und war auch bei ihr, als sie starb. Nach österreichischem Recht hat er es damit unterlassen, den Selbstmord seiner Frau zu verhindern. Die Anklage erfolgte aufgrund einer anonymen Anzeige.
„Es war furchtbar, das Leid zu sehen“
„Die Krankheit ist schlimmer als Krebs“, erzählte der Kärntner. Besonders belastend sei die „Ohnmacht“ gewesen, nichts gegen den fortschreitenden körperlichen Verfall machen zu können. „Wie war es für Sie, das Leid Ihrer Gattin zu sehen?“, fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. „Furchtbar“, flüsterte der Angeklagte, den Tränen nahe.
„Man muss sich vorstellen, jeden Tag setzt ein anderer Muskel aus“, sagte der 56-Jährige. Ihm und seiner Ehefrau sei bewusst gewesen, „dass die Krankheit zum Tod führt“. Seine Gattin habe sich deshalb entschieden, „in Würde“ sterben zu wollen, nachdem die Lähmungserscheinungen immer weiter fortschritten. „Der nächste Schritt wäre die künstliche Beatmung gewesen“, berichtete der Mann.
Richter zitiert aus einem Brief der Frau
Der Richter zitierte aus einem Schreiben der schwer kranken Frau vom Oktober 2003: „Nicht einmal lachen kann man mehr im Endstadium der Krankheit. Ich möchte menschenwürdig sterben.“
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