Angriff auf Joggerin

“Axt-Attentäter” zu 13 Jahren Haft verurteilt

Österreich
24.08.2007 14:36
Ein 47-jähriger Vorarlberger, der versucht hatte, eine Joggerin mit einer Axt zu erschlagen, ist am Freitag von einem Schwurgericht am Landesgericht Feldkirch zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Opfer - eine 34-jährige Frau - bekommt 5.700 Euro Schadenersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde schuldig gesprochen, Mitte April in Lustenau eine Joggerin ohne ersichtlichen Grund mit der stumpfen Seite einer Axt attackiert und dabei schwer verletzt zu haben. Der Angeklagte hatte sich bereits zuvor wegen Mordversuchs schuldig bekannt.

Entladung aufgestauter Wut
Der 47-Jährige wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Gerichtspsychiater Reinhard Haller kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Vorarlberger zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, wenn auch in eingeschränktem Maß. Der Mann habe Schwierigkeiten, Emotionales zu artikulieren. Die so aufgestaute Wut entlade sich vor allem in Verbindung mit Alkohol in Gewalt, so der Gutachter. Gleichzeitig prognostizierte Haller dem Angeklagten schlechte Heilungsaussichten. Sollte der Mann vor Ablauf der 13 Jahre therapiert sein, wird er in ein Gefängnis überstellt, wo er den Rest der Strafe absitzen wird. 

Dem Opfer, das immer noch an den Folgen der schweren Kopf- und Nackenverletzungen leidet, wurde ein Schadensersatz von 5.700 Euro zugesprochen.

Mildernd wirkte sich das Geständnis des Mannes aus, ebenso die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit sowie, dass es bei einem Mordversuch geblieben war. Als erschwerend wurde die einschlägige Vorstrafe des Angeklagten gewertet.

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