Lebendköder erlaubt

Ausnahme-Gesetz für Jagd auf Hecht!

Oberösterreich
18.08.2007 21:03
Eine Ausnahme vom Gesetz soll die Jagd nach dem bissigen Hecht von Wildenau erleichtern. Landesfischermeister Karl Wögerbauer möchte, dass bis Ende des Jahres am Wildenauer Badesee mit lebenden Köderfischen geangelt werden darf, um den Räuber zu überlisten. Die Landesregierung muss noch „Ja“ sagen.

Blinker und Gummifische der Petrijünger verschmäht der Hecht, der die selbstständige Versicherungs-Maklerin Helga Wölflingseder aus Aspach ins Knie gebissen hatte. „Um solche großen und schon gerissenen Raubfische zu erwischen, ist und bleibt der lebendige Köderfisch die beste Wahl“, gesteht auch Karl Wögerbauer ein. Seit 2003 ist ob der Enns diese Methode aber aus Tierschutzgründen verboten.

Da aber die Landesregierung die Harpunierung von „Problem-Fischen“ - wie der Waller von Feldkirchen oder der Hecht von Wildenau - nicht erlaubt, setzt Wögerbauer auf Gesetzes-Ausnahmen in Sachen Köderfisch. „Aber diese sollen keinesfalls zur Regel werden“, sagt der Angler-Chef.

 

 

Foto: carp-fanatics.com

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