Tierquälerei

Zwei Jäger sollen 66 Katzen erschossen haben

Österreich
14.08.2007 11:43
In Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) im Nordburgenland ist ein brutaler Fall von Tierquälerei entdeckt worden: Zwei Jäger aus dem Bezirk sollen seit dem Frühjahr 2006 insgesamt 66 Katzen zumeist mit Fallen gefangen und anschließend erschossen haben. Laut Sicherheitsdirektion Burgenland kamen die Polizisten den beiden auf die Spur, nachdem ein Mann gemeldet hatte, dass seine Katze verschwunden war.

Der Nickelsdorfer erzählte der Polizei im Juni, dass ihm innerhalb eines Jahres zwei Katzen abhanden gekommen seien. Er äußerte auch den Verdacht, dass ein Jäger die Tiere mit einer Falle gefangen und sie anschließend seinem Hund vorgeworfen habe.

Daraufhin begannen die Beamten mit ihren Erhebungen. Durch die Befragung mehrerer Katzenbesitzer, deren Tiere ebenfalls fehlten, stießen die Beamten bald auf zwei Verdächtige im Alter von 49 und 54 Jahren. Im Zuge der Einvernahmen gaben die beiden schließlich die Taten zu.

Katzen mit Fallen gefangen und erschossen
Der 49-Jährige soll laut Polizei mit Hilfe einer so genannten Lebendfangfalle auf seinem Grundstück 20 Katzen gefangen haben. Danach habe er sie ins Revier gebracht und die Tiere mit einem Flobertgewehr erschossen. Der 54-Jährige soll an vier verschiedenen Plätzen im Ortsgebiet von Nickelsdorf insgesamt 45 Katzen eingefangen und sie dann ebenfalls getötet haben.

Einmal soll der 49-Jährige während der Fahrt in Nickelsdorf mit einem Schrotgewehr aus dem Auto auf eine Katze geschossen haben. Danach habe der 54-jährige, der den Wagen lenkte, angehalten, sei ausgestiegen und habe das verletzte Tier mit dem Flobertgewehr erschossen.

Jäger wegen Tierquälerei angezeigt
Die zwei Verdächtigen, beide besitzen einen Jagdkarte, wurden wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Burgenländische Jagdgesetz angezeigt. Der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung wegen Tierquälerei beträgt bis zu einem Jahr Haft.

Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung seien auch Konsequenzen vom Landesjagdverband möglich, hieß es auf Anfrage. Beide könnten ihre Jagdkarte verlieren und von der Mitgliedschaft im Landesjagdverband ausgeschlossen werden.

Symbolbild

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