Mit Schramme am Kinn
Der Mann bestritt bis zuletzt jede sexuelle Annäherung an die heute 16-Jährige. Doch das Mädchen schilderte vor Gericht glaubhaft die Taten des 49-Jährigen. In den Jahren 1999 bis 2002 nächtigte das Kind an den Wochenenden oft bei seinem Stiefvater, der sich wiederholt an dem Mädchen verging.
Urteil noch nicht rechtskräftig
2002 endete dann das Martyrium des Mädchens, der Mann zwang fortan die Schwester des Mädchens, ihm zu Willen zu sein. Für dieses Verbrechen wurde der Lustenauer bereits im Jahr 2002 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Für das Urteil erbat sich der Mann Bedenkzeit, es ist daher nicht rechtskräftig.
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