Dazu vermerkt die Vorarlberger Gebietskrankenkasse kryptisch, weil es ja einen Datenschutz gibt: "Dieser Kindergeld-Empfänger gehört einem Eliteberuf an und hat die Zuverdienstgrenze um ein Mehrfaches überschritten." In dieser Mitteilung ist noch eine Aussage enthalten, die aufhorchen lässt: "Gesundheitsministerin Kdolsky lässt die Zuverdienstgrenze zum Kindergeld von 2002 bis 2006 nur stichprobenartig überprüfen, aber ab 2007 flächendeckend."
Im Gegensatz zu ihren Vorgängern lässt sie also das Gesetz exekutieren. Das Kindergeld wurde eingeführt, um es Müttern zu ermöglichen, zu Hause zu bleiben. Für diejenigen, die dennoch arbeiten gehen wollen, wurde eine Zuverdienstgrenze eingezogen. Wer mehr als 14.600 Euro jährlich dazuverdient, wird zur Kasse gebeten. Allerdings versicherte die Ressortchefin, soziale Härten vermeiden zu wollen.
Die Arbeiterkammer glaubt, diese Rückzahlungen erfolgreich vor Gericht anfechten zu können. Es werden schon 25 Klagen gegen die Bescheide der Gebietskrankenkassen vorbereitet. Es ist höchste Zeit, dass diese Rechtsfrage geklärt wird. Man darf eines nicht vergessen: Die Grundidee des Kindergeldes ist, dass die Mütter länger zu Hause bleiben, um sich mehr um ihren Nachwuchs zu kümmern.
Von Dieter Kindermann
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