"Der Dresscode sollte nicht in die von der Verfassung garantierte Religions- und Bekenntnisfreiheit eingreifen", hieß es zur Begründung. "Der Strafvollzug respektiert die Rechte jedes einzelnen Angestellten, er kann jedoch hinsichtlich der Dienstvorschriften keine Kompromisse eingehen", teilte die Behörde mit, die den Dreadlocks-Trägern vorwarf, sämtliche Verwarnungen im Vorfeld ignoriert zu haben.
Den Angaben der Gewerkschaft zufolge werden momentan Eilanträge beim High Court in Kapstadt vorbereitet, um die sofortige Wiedereinstellung der Wärter zu erwirken. Die fünf Gefängniswärter, die gegen die interne Entlassung Berufung eingelegt hatten, wurden vom Dienst suspendiert, bekommen jedoch weiterhin ihr Gehalt gezahlt, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
Symbolbild
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