Keine überfüllten Schulbusse mehr wie derzeit zum Beispiel in Rein und Obdach: Im Landtag gab es am Dienstag grünes Licht für diesen Antrag. Allerdings: Das entsprechende Gesetz müsste auf Bundesebene geändert werden. Und selbst wenn dies erfolgt, bleibt die Frage, wer die zusätzlichen Kosten übernimmt.
Wie berichtet, will die Landespolitik, dass sich künftig nicht mehr drei Schüler unter 14 Jahren einen Doppelplatz teilen dürfen. Im Gelegenheitsverkehr - also bei reinen Schülerbussen, die es vor allem in ländlichen Raum gibt - ist das bereits der Fall. Im Linienverkehr, deren Busse auch von anderen (erwachsenen) Fahrgästen genutzt werden, noch nicht. "Die Anzahl der Fahrgäste lässt sich hier leider nicht genau planen", sagt Peter Lackner, der Geschäftsführer der Sparte Transport in der Wirtschaftskammer..
Sollte tatsächlich das Kraftfahrgesetz auf Bundesebene geändert werden (erste positive Signale dafür gibt es), würden jedenfalls zusätzliche Kosten auf die Busunternehmen zukommen. Die Kapazitäten müssten erhöht werden - bei Bussen, Lenkern, teilweise sogar bei der Haltestelleninfrastruktur.
Lackner wirft zudem ein: "Wer überprüft die Anzahl der Schüler? Braucht es dann ein Zählsystem?"
Jakob Traby, Kronen Zeitung
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